Antrag stellen

So stellen Sie Ihren Antrag 

auf das Gütesiegel

In nur drei Schritten zu Ihrem Antrag

Ihr Vorab-Check zur Prüfung

Kann ich das Gütezeichen beantragen?

Wirbt Ihr Unternehmen Pflegefachkrafte aus Drittstaaten an?

Sind Sie eine:

Liegt der Sitz Ihres Unternehmens in der EU?
Ich habe die Informationen zur Antragsstellung sowie die Güte- und Prüfbestimmungen gelesen und verstanden.

Hinweise zum Vorab-Check


Ankaadia dient als Softwareangebot, um Antragstellung und Prüfung zu erleichtern. Eine Durchführung der Antragstellung und Überprüfung mit Ankaadia ist nicht verpflichtend.


Ein Antrag ist erst dann vollständig, wenn neben dem ausgefüllten Antragsformular alle notwendigen Unterlagen und Nachweise entsprechend des Prüfkatalogs eingereicht wurden. Dauert dieser Prozess länger als drei Monate, verliert der Antrag die Gültigkeit. 


Vor Ihrer Antragsstellung

  • Was müssen Sie bei der Antragstellung beachten?

    Bitte stellen Sie nur einen Antrag, wenn Sie die Absicht haben, innerhalb den nächsten 3 Monaten geprüft zu werden. 


    Nennen Sie einen Ansprechpartner, die für den Prozess verantwortlich ist, ggf. eine Vertretungsperson, sodass eine durchgängige Kommunikation gewährleistet werden kann. 


    Bitte bereiten Sie die erforderlichen Nachweise gründlich vor. Die Antwort „wird erfüllt“ / „s. o.“ ohne konkreten Verweis ist für die Prüfung nicht ausreichend. 


    Die Prüfperson wird die Einhaltung der Gütekriterien anhand tatsächlich stattgefundenen Vermittlungsfällen prüfen. 


    Dazu benötigt sie eine Auflistung aller platzierten Kandidat:innen des letzten Jahres, aus der dann eine Stichprobe gezogen wird. 


    In Vertragswerken sollten darüber hinaus entsprechende Regelungen zum Datenschutz getroffen werden, die eine Sichtung tatsächlich abgeschlossener Verträge durch die Prüfperson ermöglichen. 

  • Worauf sollten neue Agenturen achten?

    Agenturen, die bisher keine Vermittlungsaktivitäten vorweisen können, legen Musterunterlagen vor, die dann im späteren Vermittlungsprozess auch tatsächlich eingesetzt werden. 


    Das Gütezeichen wird, im Falle, dass alle Musterunterlagen gütezeichenkonform sind, mit einer auflösenden Bedingung erteilt.  


    Das heißt, dass spätestens nach einem halben Jahr Vermittlungsaktivitäten stattgefunden haben müssen. Die konkreten Fälle werden dann einer Nachprüfung unterzogen. 


    Für den Falls, dass nach einem halben Jahr keine Vermittlungsaktivität stattgefunden hat, erlischt das Nutzungsrecht für das Gütezeichen. 

  • Was müssen Sie über die Antragsgebühren wissen?

    Bei der Antragstellung (Erst-/Fremdprüfung) wird eine Antragsgebühr von 500 Euro zzgl. MwSt. fällig. 


    Die Antragsgebühr wird mit der Prüfgebühr verrechnet, fällt also nicht zusätzlich an. 


    Konnte 3 Monate nach Antragstellung die Prüfung nicht begonnen werden, da nicht alle Unterlagen und Nachweise bereitgestellt wurden, verfällt der Antrag. 


    Die Antragsgebühr wird zugunsten der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung Pflegekräften aus dem Ausland e. V. einbehalten. 


    Ein neuer Antrag kann frühestens nach sechs Monaten gestellt werden. 

Nach Ihrer Antragstellung 

  • Wie geht es weiter?

    Eine unabhängige Prüfperson wird mit der Überprüfung beauftragt und wird dazu mit Ihnen in Kontakt treten. 

  • Befragungen der Kandidat:innen

    Entsprechend der Durchführungsbestimmungen finden Befragungen mit Kandidat:innen statt.


    Bitte sorgen Sie in Vertragswerken mit Kandidat:innen und Kund:innen für entsprechende Transparenz zu den möglichen Interviews und datenschutzkonformer Regelungen. 


    Die Befragungen finden schriftlich (via Microsoft Forms) statt. Es gibt einen Fragebogen mit 5 für das Gütezeichen zentralen Fragen, die von einer Stichprobe von Kandidat:innen beantwortet werden können. 


    Ablauf der Stichprobenziehung: (Beispiel) In einem Online-Termin teilen Sie mit der Prüfperson den Bildschirm, diese sucht sich aus einer Auflistung aller im Programm befindlichen Kandidat:innen eine Stichprobe heraus. Diesen Kandidat:innen wird dann der Link zur Befragung zugesendet. 


    Ablauf der Befragung: Die Kandidat:innen haben dann 2 Wochen Zeit, die Umfrage zu beantworten. Kann nach 2 Wochen kein Rücklauf festgestellt werden, wird es dem Unternehmen nicht nachteilig ausgelegt. Werden Auffälligkeiten festgestellt, können persönliche Interviews mit den ausgewählten Kandidat:innen geführt werden. 


  • Was geschieht nach der Prüfung?

    Sollten die Unterlagen/Nachweise/Prozessbeschreibungen nach der ersten Prüfung nicht den Gütekriterien des Gütezeichens entsprechen, so haben Sie einmalig die Chance, Kriterien, die mit einer Auflageempfehlung versehen wurden einzuarbeiten. Bitte beachten Sie dabei, dass die Nachforderungen gesammelt erledigt werden müssen und für die Umsetzung der Auflageempfehlungen eine Frist von 30 Tagen besteht 

Fremdüberwachung oder Rezertifizierung

Sollte bei Ihnen die erneute Fremdüberwachung anstehen, weil die zweijährige Nutzungszeit des Gütezeichens ausläuft, können Sie den Antrag zur erneuten Fremdüberwachung (Rezertifizierung) über Ankaadia stellen. 

 

Sollten Sie die für Sie kostenlos nutzbare Software nicht nutzen wollen, kommen Sie gerne auf uns zu

 

Das Nutzungsrecht läuft automatisch so lange weiter, bis die erneute Fremdüberwachung abgeschlossen ist. Ein Antrag zur erneuten Fremdüberwachung sollte drei Monate vor Ablaufdatum auf der Verleihungsurkunde gestellt werden. 


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