Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum RAL Gütezeichen 

Die folgenden Fragestellungen werden uns oft im Zusammenhang mit dem Gütezeichen, der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. sowie dem Antragsstellungsprozess gestellt. 

 

Sie bieten Ihnen einen ersten Überblick und informieren Sie über die Grundlagen und wesentlichen Fakten. 

 

Kontaktieren Sie uns gerne direkt, wenn der Fragenkatalog Ihnen nicht weiterhelfen kann oder Sie darüber hinaus noch ein Anliegen zum Gütezeichen mit uns besprechen wollen. 


Fragen und Antworten im Überblick

  • Was ist das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“?

    Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist ein Gütesiegel des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und damit der Bundesrepublik Deutschland. 


    Das Gütesiegel macht solche Anwerbungen von Pflegefachkräften in Drittstaaten kenntlich, die hohen ethischen Standards gerecht werden.

  • Was ist der Unterschied zwischen Gütesiegel und Gütezeichen?

    Das Gütesiegel, dessen Inhaberin das Bundesgesundheitsministerium ist, ist Bestandteil eines RAL-Gütezeichens, welches bei Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen erteilt wird. 


    Den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Gütezeichens liegt der Anforderungs- und Prüfkatalog des Gütesiegels zugrunde.

  • Welche gesetzliche Regelung liegt dem Gütesiegel zugrunde?

    Die gesetzliche Grundlage für das Gütesiegel ist das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland (Artikel 15a des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11. Juli 2021 – BGBl I, S. 2753 ff.) 


    Das Gesetz regelt die Herausgabe des Gütesiegels und legt Anforderungen an die Erteilung des Gütesiegels fest. 


    Inhaber des Gütesiegels ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Herausgeberin ist das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA). 

  • Was bedeutet hohe ethische Standards der Anwerbung?

    Konkret geht es insbesondere um Vereinbarungen und Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Fachkräftegewinnung. 


    Indem Kriterien für faire und angemessene Anwerbe- und Vertragspraktiken entwickelt und die Einhaltung dieser Kriterien geprüft und sichtbar gemacht wird, trägt Deutschland dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften Rechnung. 


    Eine hohen ethischen Standards gerecht werdende Anwerbung beinhaltet insbesondere Maßnahmen zur betrieblichen und sozialen Integration, Sprachförderung und Begleitung bei der Einarbeitung (zitiert nach der amtlichen Begründung – Drucksache 19/30550, S. 101)

  • Was sind die Anforderungen des RAL Gütezeichens und wo finde ich diese?

    Die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um das RAL Gütezeichen zu erhalten, finden Sie im Dokument Anforderungskatalog (Stand März 2024).

  • Was bedeutet „aus Drittstaaten“?

    Drittstaaten – im Sinne des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland – sind Länder, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.

  • Wer überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind?

    Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von entsprechend geschulten, unabhängigen Prüferinnen und Prüfern geprüft, die von der Gütegemeinschaft beauftragt werden.

  • Ist das RAL Gütezeichen verpflichtend?

    Nein. Die Antragstellung auf das RAL Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland ist freiwillig.

  • Welchen Vorteil bietet das RAL Gütezeichen bei der Anwerbung?

    Das Gütezeichen zeichnet eine faire, ethische und transparente Anwerbungspraxis der Personalvermittlung bzw. des selbst organisiert anwerbenden Arbeitgebers aus. 


    Da das Gütezeichen Vertrauen in den Anwerbe- und den Integrationsprozess schafft, haben Anbieter mit dem RAL Gütezeichen einen Vorteil.

  • Warum sollten sich Interessierte für Anwerbende mit dem RAL Gütezeichen entscheiden?

    Unternehmen mit dem RAL Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland müssen ethische Standards einhalten und einen Kriterienkatalog erfüllen, der menschen- und arbeitsschutzrelevante Aspekte berücksichtigt. 


    Zu diesen Standards zählen unter anderem die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der globale Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften und der Werkzeugkoffer „Willkommenskultur & Integration“ des Deutschen Kompetenzzentrums für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF).


    Insofern bietet die Zusammenarbeit von Unternehmen mit dem RAL Gütezeichen eine Gewähr für faire und ethische Vermittlung mit einer hohen Transparenz im Vergleich zu Anwerbepraktiken, die zum Teil weder transparent sind noch internationalen Standards entsprechen.

  • Wo und wie beantrage ich das RAL-Gütezeichen?

    Sowohl die Antragstellung als auch die Erfassung der Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Anforderungskatalog erfolgt digital über Ankaadia. 


    Das Video auf der Antragsseite erklärt Schritt für Schritt die Antragstellung und den Beginn des Prüfverfahrens. 

  • Kann ich das RAL-Gütezeichen erwerben, wenn ich Auszubildende anwerben möchte?

    Nein, das RAL-Gütezeichen können Sie nur für die Anwerbung von bereits im Ausland ausgebildeten und qualifizierten Pflegekräften erhalten. 


    Das entspricht dem Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland sowie den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes. 

  • Was kostet die Beantragung des RAL-Gütezeichens/ fallen Kosten an für die Beantragung des RAL-Gütezeichens?

    Das RAL-Gütezeichen ist kostenpflichtig. Die Details zu den Prüf- und Nutzungskosten können Sie den Durchführungsbestimmungen entnehmen oder auf der Seite zum Gütezeichen einsehen. 

  • Kann eine Personalserviceagentur mit Sitz im Ausland das RAL-Gütezeichen erwerben?

    Ihr Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU bzw. der EWR ist nur dann „gütezeichenberechtigt“, wenn es über eine Zweigniederlassung in der EU bzw. im EWR verfügt. 


    Eine Zweigniederlassung muss eine selbständige Niederlassung sein. Sie ist zwar Teil Ihres Unternehmens (der Hauptniederlassung), kann aber selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen. 

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